Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Gesetzliche Neuerungen -
Muss meine Vollmacht zum „TÜV“
In der Plenarsitzung vom 5. März 2021 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht“ verabschiedet. Das Gesetz führt mit der Änderung von 131 Paragrafen zu einer durchgreifenden Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das zugleich auch inhaltlich modernisiert wurde. Es tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Notar Michael Kopf stellt einzelne Neuregelungen im Besonderen das neue Ehegattenvertretungsrecht vor. Er gibt an dem Abend Auskunft zu der Frage, ob die Gesetzesänderungen etwa notarielle Vorsorgeverfügungen entbehrlich macht. Andererseits wird bewertet inwieweit die gesetzlichen Neuregelungen die „Funktionsfähigkeit“ bereits vorhandener Vorsorgeverfügungen insbesondere Vollmachten berühren und, ob mit der gesetzlichen Neuregelung ein grundsätzlicher Änderungsbedarf entstanden ist.
Auch neue Gestaltungsansätze bei General und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden vorgestellt.
(Eine individuelle Rechtsberatung kann jedoch an dem Abend selbstverständlich nicht erfolgen)
1 Abend, 20.03.2023 Montag, 19:00 - 21:00 Uhr | |||||||
1 Termin(e)
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Michael Kopf (Notar) | |||||||
R 1106 | |||||||
5,00 € |